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1 Geltung der
Bedingungen :
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und
Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot :
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und
unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt sind. 2.2 Technisch
und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Prospekten ,Katalogen und schriftlichen Unterlagen , sowie
Modell- Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des
technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne das hieraus
Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3.
Preise : Alle Preise verstehen sich ab Lager München
oder Lager Sayda oder bei Direktversand ab jeweiligen Versandort,
ab deutscher Grenze bzw. ab deutschem Einfuhrhafen zuzüglich
der jeweiligen Mehrwertsteuer.
4. Liefer-und
Leistungszeiten
4.1 Die von uns genannten Termine und
Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle
Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage
unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung
aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich
unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der
Kunde im Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
4.3
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebs-störungen,
Streik, behördliche Anordnungen etc.. , auch wenn sie bei
unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten , haben
wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht
zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4
Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der
Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten
gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens
bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehen-de
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
jedweder Art, sind ausgeschlossen.
5. Versand und
Gefahrübergang :
5.1 Der Versand erfolgt nach
unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
5.2 Die Gefahr
geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung unser Lager -bei Direktversand den deutschen
Einfuhrhafen verlassen hat.
5.3 Wird der Versand ohne
unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht,
geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der
Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des
Käufers.
6. Gewährleistung und Haftung :
6.1
Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von
Fabrikations- und Material-mängel sind; die
Gewährleistungsfrist beträgt, für zugekaufte
Produkte die Garantiezeit des Herstellers, auf Teile und Kabel
aus eigener Produktion 5 Jahre, ab dem Zeitpunkt des
Gefahrüberganges.
6.2 Werden Betriebs-oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet , die nicht den
Originalspezfikationen entsprechen, entfällt jede
Gewährleistung.
6.3 Der Käufer hat uns Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4 Im Falle
einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht
der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer
Wahl verlangen, daß
a) das schadhafte Teil bzw.
Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und
anschließender Rücksendung an uns geschickt wird ;
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät
bereit hält und von uns ein Service-techniker zum Käufer
geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer
verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm
bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir dieses
Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung
fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit
und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen
sind.
6.5 Über die Nachbesserung hinausgehende
Ansprüche des Käufers , gleich aus welchem
Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung
und Schadensersatz irgendwelcher Art , insbesondere Folgeschäden,
sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei
Vertragsschluß , Verletzung vertraglicher Nebenpflichten,
aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für
Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus
sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen aus
Vorsatz oder grober Fahr-lässigkeit bei uns oder unseren
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz
darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht
übersteigen , den wir bei Vertragsschluß unter
Berücksichtigung der Umstände , die wir gekannt haben
oder hätten kennen müssen , als mögliche Folge der
Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
6.6
Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann
verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine
Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
6.7
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7.
Eigentumsvorbehalt :
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an
den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller
unserer zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus
welchem Rechtsgrunde vor. |
7.2 Verarbeitung
oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch
ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit)-Eigentum
durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart , daß
das (Mit)-Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig ( Rechnungswert ) auf uns übergeht.
Der Käufer verwahrt unser (Mit)-Eigentum unentgeltlich. Ware
, an der uns (Mit)-Eigentum zusteht, wird im folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3 Der Käufer ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Pfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir
ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise,
die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Auf unserer Aufforderung hin wird der
Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen geben.
7.4 Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung,
wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt
der Käufer.
7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des
Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie der Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns liegt ( soweit nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendung findet ) kein Rücktritt vom
Vertrag.
8. Zahlungen :
8.1 Sofern auf der
Vorderseite keine Zahlungsbedingungen aufgedruckt sind und nichts
anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.2 Wir sind
berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind
wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Banküblicher Höhe
von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen.
8.4 Kommt der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder
stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage
stellen, so sind wir berechtigt , die gesamte Restschuld fällig
zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung, auch Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden ,nur berechtigt,
wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind.
9. Schutz -
oder Urheberrechte :
9.1 Der Käufer wird uns
unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf
Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein
von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine
berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche
des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche
auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare
Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt
sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das
Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu
wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist,
werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern
oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird oder
das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich
eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit
erstatten.
9.2 Umgekehrt wird der Käufer uns
gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger
Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch
entstehen, daß wir Instruktionen des Käufers befolgt
haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein
System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung
Ziff. 6.4 entsprechend.
9.3 Von uns zur Verfügung
gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind
nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen
einer einfachen , nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und
zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der
Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere
schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen,
auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware.
Kopien dürfen-ohne Übernahme von Kosten oder Haftung
durch uns- lediglich für Archivzwecke , als Ersatz oder zur
Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen , ist dieser vom
Kunden auch auf Kopien anzubringen.
9.4 Eine Veränderung
unserer Waren und jede Kennzeichnung, die als Ursprungszeichen
des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein
erwecken könnten, daß es sich um ein Sondererzeugnis
handelt, ist unzulässig.
9.5 Bei nach Angaben des
Käufers gefertigter Ware übernehmen wir keinerlei
Haftung dafür, daß fremde Schutzrechte nicht verletzt
werden; dies gilt auch dann, wenn wir an der Entwicklung
mitgewirkt oder die Ware nach Angaben des Käufers entwickelt
haben.
10. Export
10.1 Der Export unserer Waren in
Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung ,
unabhängig davon, daß der Käufer für das
Einholen jeglicher behördlicher Ein- und
Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand :
11.1 Erfüllungsort
ist München
11.2 Gerichtsstand für das
gerichtliche Mahnverfahren ist München. Im Verkehr mit
Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Gerichtsstand
ausschließlich München. Wir sind jedoch auch
berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
11.3 Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland . Die Anwendung des
EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.
Teilnichtigkeit : Sollten einzelne Bestimmungen nichtig,
unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen
Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu
ergänzen, daß er beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht
wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige
Lücken. |
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